Personen

1706-1783 Johann Mathias Franck

JOHANN MATHIAS FRANCK

Schulrektor und Regens Chori in Hainburg von 1733-1783, von 1737/38 bis 1740

ERSTER SCHUL- UND MUSIKLEHRER VON JOSEPH HAYDN

 

Zusammengestellt von der Stadtarchivarin Erna Frank

 

Laut Angabe in H. C. Robbins Landon: „Haydn. Herkunft und Kindheit“ (Hainburg 1981; Auszug aus dem 1. Band der 5-bändigen Haydn-Biographie von H. C. Robbins Landon „Haydn – Chronicle and Works. The Early Years 1732-1765“, S. 21-57, London 1980, übersetzt von Friedrich Polakovics) wurde Johann Mathias Franck am 15. Mai 1708 zu „Ketzelsdorf“ in NÖ geboren. Wenn die Altersangabe im Totenbuch der Pfarre zum Begräbnis 1783 (77 Jahre) stimmt, wäre das Geburtsjahr schon 1706 gewesen. Allerdings sind diese (von Verwandten genannten) Altersangaben oft mit Irrtümern behaftet. Die Angaben der „Individualbeschreibung 1754“ (Volkszählung) sprechen für das Geburtsjahr 1708 – dort wird Francks Alter mit 46 Jahren angegeben (Archiv-Inventar-Nr. 402). Bei Francks Eheschließung (siehe unten) wird als Geburtsort angegeben „Kötzelstorff“. Ich hätte vermutet, dass mit Ketzelsdorf/Kötzelsdorf das nicht allzu weit entfernte Katzelsdorf an der Leitha gemeint ist. Leider gehen die dortigen Tauf­bücher nur bis 1782 zurück (wie mir bei einem Anruf im dortigen Pfarramt mitgeteilt wurde) – ich kann also meine Vermutung nicht verifizieren. Wo H. C. Robbins Landon das Geburtsjahr 1708 gefunden hat, weiß ich nicht; möglicherweise hat er auch von der Volkszählung 1754 zurückgerechnet (oder es gibt doch irgendwo ein „Ketzelsdorf“). Jedenfalls ist die Angabe im oben zitierten Buch, dass Franck bei Dienstantritt als Schulrektor in Hainburg schon 50 Jahre alt war, ein Fehler (möglicherweise des Übersetzers): Frank war damals wahrscheinlich 26 Jahre alt.

 

Seit wann Franck in der Hainburger Schule beschäftigt war, ist nicht genau zu sagen. Im Jahr 1732 gibt sein Vorgänger als Schulrektor namens Budler freiwillig diese Stelle auf, und Franck bewirbt sich in zwei Briefen – einen an den Rat der Stadt, einen an den Stadtpfarrer – für diese Stelle als „taugliches Subjectum“ sowohl für die Instruierung der Jugend als auch „in der Seelsorg und Gottesdienst“. Im Brief an den „Dechant und Kayl. Stadt Pfarr Herrn zu Hainburg“ Graf Johann Ludwig von Windischgrätz (mit Bitte um eine Empfehlung / Fürsprache, die am 6. September bestätigt wird) erwähnt Franck, dass er bei Rektor Budler schon hier Präzeptor (=Lehrer) gewesen wäre, schreibt aber nicht, seit wann. Der Brief an den Stadtrat vom 22. Aug. 1732 (Ansuchen um diese Stelle) ist inhaltlich ganz ähnlich (auch dieser Brief ist letztlich erfolgreich – Franck soll Anfang Oktober die Schulrektor-.Stelle antreten). Beide Briefe sind zu finden im Stadtarchiv unter der Inventar-Nr. 363/VIII „Schulmeister 1734-1770“.

 

Im Eheverzeichnis der Pfarre von 1733 sind zwei Ehen des Schulrektors Franck eingetragen. Als Junggeselle heiratet „Johann Matthias Franckh Rector in der kayl. Stadt Hainburg, des Herrn Caspar Franckh Nachbar in Kötzelstorff und dessen Frau Eheconsortin Barbara ehelich erzeugter Sohn“ am 1. Februar 1732 die junge Elisabeth Lehrlin, „hinterlassene Frau Wittib“ des Hainburger Bürgers Gott­hart Lehrl (verstorben 1731). Elisabeth ist die Tochter des 1721 verstorbenen Hainburger Schulrektors Leopold Weindl. Dieser hinterließ bei seinem Tode eine Witwe, zwei Töchter (Elisabeth 14 Jahre, Anna Maria 12 Jahre), Sachen im Wert von 40 fl (=Gulden) und 226 fl Schulden, bestehend aus 194 fl für Kostgeld bei einem inneren Rat (Weindls Stiefvater), der Weindl und seinen Präzeptor versorgte, „weilen er in ledigen Stands gewesen“ (also bevor Weindl sich eine eigene Köchin erheiratete), 12 fl für die schuldig gebliebene halbjährige Besoldung seines Präzeptors, sowie 20 fl „Conducts Unkosten“ (was ein nicht übermäßig teures Begräbnis bedeutet – die Begräbniskosten bewegen sich üblicherweise zwischen 10 und 45 fl). Die Tochter Elisabeth Weindl wurde später Frau des Bürgers Gotthart Lehrl und schon mit 24 Jahren Witwe. Ein Jahr später wurde sie dann die erste Frau des Schulrektors Franckh. Zwei der drei Zeugen dieser Ehe waren „Innere Räte“ der Stadt, also Mitglieder der Stadtregierung. Schon wenige Monate später, am 13. Juli 1733, ist im Totenbuch das Begräbnis der „Frau Elisabeth Franckhin alt 25 Jahr“ verzeichnet.

 

Zwei Monate später, am 6. September 1733, heiratet Franck „Schull- und Chor-Rector, Witwer“ zum zweiten Mal. Seine Braut Juliana Seefranz ist drei Jahre jünger (also 23 Jahre, zurückgerechnet nach der Altersangabe in der „Individualbeschreibung 1754“) und die letzte Tochter aus der zweiten Ehe von Joseph Haydns Großmutter Catharina mit dem Wagner Mathias Seefranz. Juliana ist also Joseph Haydns Tante. Wieder sind zwei Innere Räte der Stadt die Trauzeugen. Aus dieser Ehe werden zehn Kinder geboren, von denen vier früh sterben. Zum Zeitpunkt, als der kleine Joseph Haydn in die Familie Franck kommt, hat Juliana gerade ihr zweites Kind geboren – das dritte folgt noch während Haydns Schulzeit in Hainburg. So erscheint es mir schlüssig, was Robbins Landon in seinem Haydn-Buch meint: dass die Unsauberkeit im Hause Franck, von der Haydn viel später in seinen Erinnerungen berichten wird, möglicherweise auch auf eine Überforderung der jungen dreifach-Mutter zurückzuführen ist. Eine der Töchter von Johann Mathias und Juliana Franck (Rosalia) wird viel später Francks Präzeptor und Nachfolger als Schulrektor (Philipp Schimpel) heiraten.

 

Juliana Francks Mutter – Joseph Haydns Großmutter Catharina Seefranz – stirbt 1739, also noch während Joseph Haydns Schulzeit in Hainburg. Ihr Wohnhaus (= das Geburtshaus von Joseph Haydns Vater) ist das Haus Wiener Straße 7. Eine Gedenktafel am Haus erinnert daran, dass hier Joseph Haydns Vorfahren lebten. Allerdings gilt das nur bis zur Generation des Großvaters Thomas Haiden, der nach dem Türkenkrieg von 1683 als Wagnermeister einen Betrieb in der „Wienergassen“ auf­machte. Joseph Haydns Urgroßvater Caspar Haiden lebte noch „hinter der großen Geschäfts­straße von Hainburg“ – er hatte sein kleines Haus neben dem „Provianthaus“ (= ehemaliges Minoritenkloster), also in der Gegend des heutigen Fabriksplatzes. Caspar Haydn wurde irgend­wann in der 2. Hälfte des 17. Jhdts in Hainburg Bürger, also Hausbesitzer. Im „Grundbuch“ von 1679 ist er erst­mals als Hausbesitzer genannt – während der Name in der Abschrift eines voran­gehen­den Grund­buches um 1650 noch nicht vorkommt. Den Türkeneinfall vom 11. Juli 1683 überleben weder er noch seine Frau – und sein zweiter Sohn Hans kehrt nie aus der türkischen Gefangen­schaft zurück.

 

Die Familie Franck (und auch der kleine Verwandte Joseph Haydn) wohnte im Schulhaus (ebenso wie die Präzeptores). Das Haus steht heute noch (Ungargasse 3), wenn es auch äußerlich sehr verändert wurde im Laufe der Jahrhunderte (siehe dazu „Informationen aus dem Stadtarchiv zur alten Schule“). Es gehört zum Rathaus-Komplex (dessen älteste Gebäude / Teile bis ins 13. Jhd. zurückgehen, wie sich bei der derzeit laufenden Renovierung herausgestellt hat). Es sind an dem Haus auch zwei Haydn-Gedenktafeln angebracht, die auf die alte Schule hinweisen.

 

Über das Gehalt des Schulrektors gibt es Angaben in der „Gaißruckischen Hofkommis­sions-Instruktion“ von 1746 (Inv.-Nr. 38). Zu diesem Zeitpunkt wurde die bisher übliche Entlohnung der Stadtbediensteten, die meistens aus einer Mischung von Bargeld und Naturalien-Zuteilung (Holz, Korn usw.) bestand, auf eine ausschließliche Bargeld-Entlohnung umgestellt. Diese Instruktion führt beim „Schuel Rector“ an: „160 fl jährliche Besoldung, 12 Claffter vermischte Scheitter, 24 Mezen Khorn, 2 Mezen Gersten. Hinführo (=künftig) anstatt allen diesen jährlich alleinig an Geld 200 fl.“

 

Welche Aufgaben der Schulrektor hatte, geht aus einer schriftlichen „Instruktion“ für Johann Mathias Franck vom 1. Jänner 1734 hervor (12 Punkte, erstellt von Richter und Rat der Stadt Hainburg) sie ist in dem oben genannten  Archivmaterial zum „Schulmeister 1734-1770“ (Inv.-Nr. 363/VIII) enthalten. Folgendes wird verlangt:

1.) Der Schulrektor soll einen guten, ordentlichen Lebenswandel führen.

2.) Er soll 2 Präzeptores halten, die „in Lesen, guter Handschrift und Rechnen verständig sein“ und ebenfalls ordentlich leben; der Schulrektor muss diese in „gebührender Kost, Trank und Besoldung erhalten“. (Der Präzeptor bekam jährlich 24 fl Besoldung – siehe oben bei Inventur des früheren Schulrektors Weindl.)

3.) Er soll die Schule sauber halten, und „bei allen Stundenschlagen die gebührende(n) Gebetter von ihme Schulrector oder Proceptoren vorgebettet werden“.

4.) Er soll guten Unterricht halten, damit die wenigen Schulstunden „nicht fruchtlos ablaufen“. Auch die körperliche Bestrafung (die als wesentlich für die Erziehung angesehen wurde) war seine Aufgabe. Er soll die Kinder „mit Ruthen und fehrl straich (=?)“ gehörig bestrafen, aber „nicht mit Ausrauffung deren Haren oder anderen ungebührlichen harten Straichen belegen“. Nur der Schulrektor selbst darf bestrafen, nicht seine Untergebenen/ Präzeptoren oder andere Leute. Auch das zu bezahlende Schulgeld wird genannt:

– Für Erlernung des ABC zahlt ein Kind pro Quartal 18 Kreuzer.

– „Von einem Cathecihmo von einem Kind und in octav blath zu schreiben pro Quartal 24 Kr

– „Von Evangelico und schriften in Quart blath zu schreiben“ pro Kind und Quartal 30 Kr.

– „Von Fractur und Haubtschriften zu schreiben völligen Lesen und Rechnen Kunst“

pro Quartal 45 Kr.

Für den Winter bekommt der Schulrektor 12 Klafter Scheiter; er darf aber von den Kindern, die kein Holz in die Schule bringen, pro Quartal 15 Kr. fordern.

5.) „Soll der Rector die Kinder alle 6 Wochen mit guten Correct: und Neuen Vorschriften versehen“.

6.) In der warmen Jahreszeit soll er die Schulkinder an Sonn- und Feiertagen eine halbe Stunde vor der Messe in der Schule versammeln, und dann „in der Ordnung mit aller Ehrbarkeit durch die Gassen in die Kirche führen. Allda die Predig und heyl. Messopfer beiwohnen, und alles Schwäzen und Lehren Umbsehen (= „das unnötige Umdrehen / Herumschauen“) bey erfolgender Straff ernstlich verbitten“; und während der Woche sollen sie Montag, Mittwoch und Freitag zur Messe geführt werden, „allda mit aufgehobenen Händen den heyl. Rosen­kranz mit Ihme (=Schulrektor) überlauth betten und die heyl. Mess mit Andacht hören“. Ausgenommen davon ist nur „die unerträgliche große Kälte“, also die Winterzeit (welche damals, als bekanntlich die „kleine Eiszeit“ herrschte, wohl wirklich schier unerträglich war).

7.) Er soll die Kinder in der Schule „stets in Glaubenssachen examiniern“, über die Sakramente, und überhaupt in der „Catholischen Lehr“ unterrichten.

8.) Besondere Aufmerksamkeit soll er auf die Unterrichtung der „Scherthumbischen Stift Knaben“ legen. (Eine Privatstiftung,  eben die Scherdom’sche Stiftung – dazu Unterlagen unter der Archiv-Inv.-Nr. 334 – finanzierte 8 armen Knaben die Ausbildung in der Schule.) Diese Stift-Knaben sollen vom Schulrektor auch im Meßdienst eingesetzt werden, „nicht aber zu seiner (= des Schulrektors) Hausarbeit“ verwendet werden oder sie von anderen Leuten verwenden lassen, wie es „zu geschehen pfleget“ – dieses wird ihm „absolute verbotten“ und wird vom Rat der Stadt künftig nicht mehr gestattet, weil gegen die Intention des Stifters.

9.) Die Stift-Knaben sollen bei allen Prozessionen mitgehen, gleich nach den Ministranten, paar­weise; bei der Messe sollen sie jedesmal für den Stifter beten.

10.) Der Schulrektor soll die Kirchenmusik „gleich wie solche durch vorigen Rector eingeführt worden in guettem Stand erhalten, das ist an ord: Sonn: und Feyrtagen die Ambter mit denen Vier Vocalisten als Pass: Tenor: Alt: und Discant sambt Violin geigen, an Vornehmen Föst und Monath noch das Cohr mit Trompeten und Pauckhen und Waldhorn nebst Violon und Passetl geigen versehen“.

11.) Es wird ihm verboten, die „Kürchen und Cohr geigen, und derley zur besagten Cohr beyge­schaff­te Insdtrumenta wie diese immer Nahmen haben mögen, zur Extra Privat Music, sondern nur alleinig auf dem Cohr und in der Schuell zum Probiren zu gebrauchen, umb weylen solche der Statt Beyzuschaffen sehr vill gekhostet“. Sollte er gegen dieses Verbot handeln, habe er den verursachten Schaden zu ersetzen und dazu noch mit Extra-Strafe zu rechnen.

12.) Wenn er zusätzliche Sachen macht (zu seinem Schul- und Kirchendienst) für Leute, soll das nach einheitlichem Tarif bezahlt werden. Er hat zu bekommen:

– „Von einer Kindstauff außer der Mayen Tauff 15 Kr.“

– „Von einen Verkindt(=Verkünd-) Zettl sambt einschreibgeld 36 Kr.“

– „Bey Begrobnuß (=Begräbnis) von Kleinen gleid (=kleinem Geläute) es ist von

einer Klocken 15 Kr.“

– „Von zway Klockhen 30 Kr.“

– „Von ganzen gleith es ist in der Pfahr Kirchen von all drey Klockhen 45 Kr.“

– „In Fahl aber von einen das Extra aus Leithen (=extra Ausläuten) verlanget würdt, hat selber

(= Schulrektor) (für das) Klockhen gleidt zu fordern 45 Kr.“

 

Aus dem Jahre 1762 gibt es (auch in Inv.-Nr. 363/VIII) ein Inventarium der Instrumente, welche sich auf der Chor-Empore der Pfarrkirche befanden (siehe Robbins Landon / Haydn S. 85f). Genannt werden:

„8 Trompeten sehr schlecht 2 deto Ansätzl und 3 messingene Mundstücker,

2 schlecht-messingene Krumbögen

2 unbrauchbare Waldhorn

6 alte Violin geigen, 2 deto Wiener

Ein neues Bassetl

Ein sehr alt-unbrauchbaren Violon

3 Trucherl zum Trompeten

Ein Paar neue Paucken

Ein Paar alt-schlechte deto

Ein Paar lederne Deckel darüber

Ein altes Positiv

Ein alt großes Brovier mit rothen Schnid in großen Quart“

Franck hatte aber auch eigene Instrumente (siehe Robbins Landon / Haydn S. 86).

 

Über die Zahl der Kinder, die in Hainburg üblicherweise die Schule besuchten, gibt es eine Aufzeichnung (wieder in Inv.-Nr. 363/VIII), die ebenfalls bei Robbins Landon / Haydn zitiert wird (S. 82). Sie dürfte aber nicht, wie in diesem Buch angegeben, aus den dreißiger Jahren stammen. Auf der Rückseite dieses an sich undatierten Blattes ist nämlich von einem frühen Archivar das Datum „14. Sept. 1770“ vermerkt – und dessen Angaben haben sich bisher immer als richtig erwiesen. Richtig ist, dass zu dieser Zeit immer noch Johann Mathias Franck Schulrektor war. Nach diesem Blatt gehen jährlich 70-80 Kinder in die Schule. Sie kommen um 7 Uhr früh, gehen um 10 Uhr in die Messe und danach nach Hause. „Nachmittag um 12 Uhr“ kommen sie wieder in die Schule und bleiben bis 3 Uhr im Unterricht.

 

Zur Zeit der Volkszählung 1754 hatte Juliana Frank gerade ihr neuntes Kind geboren; zwei Töchter und ein Sohn waren schon verstorben, und der älteste Sohn im Kloster der Piaristen. Es lebten also damals fünf Kinder im Alter zwischen 18 und ½ Jahr im Haushalt (3 Mädchen und

2 Knaben), sowie die beiden Präzeptores, hier als „Cantor“ bezeichnet. Ein Cantor ist 23 Jahre alt und aus Hainburg (Joseph Greiner), der andere 24 Jahre alt und aus Wien gebürtig.

 

In den Ratsprotokollen gibt es einige Eintragungen zu Franck, auf die ich bei den Recherchen zum Schulhaus gestoßen bin (siehe auch dort):

– 1738 gerät Franck (fälschlich) in Verdacht, „fremden“ Wein ohne „Zettel“ (Sondergenehmi­gung) eingeführt zu haben.

– In der Ratssitzung vom 10. Juni 1739 wird ein Streitfall zwischen der Schulrektors­gattin Juliana Franckin und einer anderen Bürgerin (Frau Fischbachin) abgehandelt. Die Fischbachin klagt im Namen ihres „Dienstmensch“ (=Hausgehilfin) „in Punkto versetzter Ohrfeigen, weilen das Dienstmensch die schimpflichen Reden zurückgeworfen“. Als Urteil wird die öffentliche Versöhnung aller beteiligten Parteien angeordnet: die beiden Bürgerinnen „sollen einander die Händt reichen“ und ebenso muss das Dienstmensch der Franckin die Hand geben als Zeichen der Versöhnung. Dieser Fall aus der Hainburger Schulzeit Joseph Haydns ist interessant, weil er ein bisschen das „schlagkräftige Temperament“ von Haydns Tante zeigt. (Das passt zu Joseph Haydns Jugenderinnerungen daran, dass er im Hause Franck oft Prügel bekommen habe.)

– In der Ratssitzung vom 26. August 1740 kommt zur Sprache, dass die Glocken in der Stadtpfarrkirche „sehr unordentlich geläutet“ wurden, und dass außerdem „in musicalibus ratione instrumentorum eine solch schlechte accurates gehalten würde“, dass es angebracht erscheint, den Schulrektor in dieser Angelegenheit vor den Rat zu zitieren. Es wird ihm klar­gemacht, „dass er hin­füro (=künftig) im Läuten eine bessere Ordnung halten, annebst auch die Musical. Instrumen­ten in sauberen Standt conserviren solle – welches zu befolgen er, (der) Schul Rektor, auch ver­sprochen“.

– Am 6. Feber 1741 wurde Schulrektor Franck wieder vor den Rat zitiert, diesmal zusammen mit den Musikanten Joseph und Adam Hueber und Anton Weigl, „und ihnen allen Ernsts anbefoh­­len worden, dass sie sich in dieser Faschingszeit des Geigens also gewiß enthalten (mögen)“, widrigenfalls jeder von ihnen 6 (Kreuzer? Gulden?) Strafe zu zahlen habe. Der Schulrektor hat also offenbar privat und zusammen mit anderen Musikanten bei Faschings­unterhal­tun­gen aufgespielt.

– Auch die nächste Ratsprotokoll-Eintragung zum Schulrektor Franck passt nicht so ganz zum „würdigen Schulrektor“. In der am 14. Juni 1741 abgehandelten Angele­gen­heit geht es um ein Würfelspiel mit manipulierten Würfeln – wobei alles dafürspricht, dass Franck der Manipulator war. Er erhält eine „Kirchenstrafe“, d. h. er muss 3 Du­katen in Gold bezahlen, die der Kirche zugesprochen werden, wegen des „vorbeygegange­nen falschen Würfel-Spiels, und da sich in facto auch befunden, dass er wissentlich mit falschen Würffl gespielet, und diese nach der Hand durch das Fenster in das Wasser gewor­fen und anmit (=somit) sich dahin verdächtig gemacht, dass er diese Würffl auf die Bahn (= ins Spiel) gebracht habe“. Das Spiel hat also in einem Haus auf der Donaulände stattgefunden, oder bei einem der Fährleute „am Stein“. An dieser Stelle der uralten Donau-Überfuhr zwischen Deutsch-Altenburg und Hainburg (wo schon die Bernstein­straße den Fluß überquerte) gab es auch ein Gasthaus (das auf einer alten Hainburger Schützen­scheibe abgebildet ist). – In der gleichen Ratssitzung klagt Franck gegen den hiesi­gen königlichen Mautner, Herrn Schmidt, dass dieser ihn „schimpflich injuriert, ja sogar auch ehrenrührerische Imputirungen vorgerupfet hätte“ – ob es mit dem obigen Fall zusammen­hängt und vielleicht sogar eine Gegenklage wegen der Anschuldigung bezüglich der falschen Würfel war, geht aus dem Text nicht hervor. Der Rat beschließt jedenfalls, dass der Beschuldigte vom Stadtschreiber dazu befragt werden soll.

 

Diese Ratsprotokoll-Geschicht’ln erwecken bei mir den Eindruck, dass Johann Mathias Franck ein Mensch war, der die Freuden des Lebens genießen konnte und wollte. (möglicherweise war er aber auch nur jemand, der „gerne ein bisschen etwas dazu verdiente“).

 

Im Gegensatz zum Vorvorgänger Weindl führte der Schulrektor Johann Mathias Franck in jedem Falle einen sehr wohlhabenden Haushalt. Beim Tode von Juliana Franck im Jänner 1760 wird bei der Inventur ein Vermögen von 911 Gulden 52 Kreuzern 2 Pfennigen festgestellt, wovon die Hälfte dem Witwer, die andere Hälfte den Kindern zufällt (von ihren zehn Kindern leben zu diesem Zeitpunkt noch sieben, das Jüngste ist fünf Jahre alt). Bei der Inventur wird auch erwähnt eine offene Schuld des „Herrn Matth. Haydn v. Rohrau“ in der Höhe von 30 Gulden – was sicher das noch offene Schulgeld für den kleinen Joseph Haydn ist. (Diese Inventur ist zu finden in: Inv.-Nr. 926 –Testaments- und Inventurs­proto­kol­le 1755-1767, S. 104.)

 

Der Tod seines langjährigen „Lebensmenschen“ könnte den Schulrektor Franck etwas aus der Bahn geworfen haben. 1762, nach 30 erfolgreichen Dienstjahren, kommt es zur großen Krise in seinem Leben. Am 7. September teilt er dem „Stadt Magistrat“ schriftlich seine Absicht mit, von Hainburg weg zu flüchten, was der damals 54-jährige Franck auch tatsächlich durchzieht, „weillen ich vor drey Tägen in Erfahrung gebracht, das ich anjetzo in einem schlechten Ruf stehe“. Ob das so ernst zu nehmen ist, wie es Robbins Landon in seinem Buch tut („… scheint Franck ziemlich heruntergekommen zu sein“, S. 97), möchte ich eher bezweifeln. Die Sache mit den falschen Würfeln lag schon 20 Jahre zurück, es sind keine weiteren Vorfälle dokumentiert, und der Rat der Stadt war nach der Flucht-Geschichte sehr schnell bereit, den reuig zurückgekehrten Franck wieder in seine alten Funktionen einzusetzen – was wohl nicht geschehen wäre bei einem tatsächlich „heruntergekom­menen“ Schulleiter mit schlechtem Ruf in der Stadt. Für mich sieht diese nur in Francks eigenem Brief aufgestellte Behauptung über seinen schlechten Ruf doch eher nach „Überbewertung“ und „seelischer Krise“ aus. Francks diesbezügliche Briefe – auch der sehr liebevolle an seine zweitälteste noch unverheiratete Tochter „Lenorl“ – sind in Robbins Landon /Haydn genau zitiert (S.97ff). (Quelle ist wieder die schon mehrfach erwähnte Archiv-Inv.-Nr. 363/VIII.) Die dramatisch beginnende Geschichte endet in Harmonie: der Entflohene kehrt nach kürzester Zeit wieder hierher zurück und wird am 22. September vom Rat der Stadt wieder als Schulrektor aufgenommen (Robbins Landon / Haydn, S. 101). Bis zu seinem Tode 1782 wird er in Ehren sein Amt als Schul­leiter und Kirchenmusiker in Hainburg ausüben. Er wird nicht mehr heiraten.

 

Die Inventur „nach abintestato den 8. May 1783 beschehenen Absterben des Johann Frank gewesten Schullehrer alhier in der Stadt Hainburg, Wittiber“ ergibt nach Abzug aller Schulden ein Erbe von 215 Gulden 14 Kreuzer, das zwischen den drei noch lebenden Töchtern (Katharina, Eleonora und Rosalia, alle drei schon verheiratet) aufgeteilt wird; das vierte noch lebende Kind, der Bruder Johann Leopold = Pater Athanasius des Piaristen-Ordens und Professor in Ginzburg (= Günzburg in Bayrisch-Schwaben) hat sein Erbteil schon vorher für seine Ausbildung usw. erhalten (er stirbt 8 Jahre nach dem Vater in Hainburg bei seiner Schwester Rosalia Schimpl). Im Totenbuch der Pfarre ist am 10. Mai 1783 das Begräbnis verzeichnet: „Hr. Johann (irrtümlich statt Mathias:)Baptist Frank Schulrektor und Witwer allhier, welcher der hiesigen Schule über 50 Jahr vorgestanden ist“; das Alter wird mit 77 Jahren angegeben. Priester bei diesem Begräbnis war, der „wichtigen Persönlichkeit“ entsprechend, der damalige Hainburger Pfarrer (von 1782 bis 1795) und Dechant Joseph Pettauer persönlich.